


Reisepass für Produkte: Die CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung wurde geschaffen, um den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG) zu gewährleisten.
Die CE-Kennzeichnung wird häufig als «Reisepass» für den europäischen Binnenmarkt bezeichnet. CE hat als Abkürzung ihren Ursprung in «Communauté Européenne», dem französischen Begriff für Europäische Gemeinschaft.
Für zahlreiche Produkte legen EU-Richtlinien Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der verantwortliche Hersteller die Konformität seines Produktes mit den betreffenden EG -Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten «wesentlichen Anforderungen». Verantwortlich für diese Kennzeichnung ist in der Regel der Hersteller des Produktes.
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