05.03.2024 // Allgemeine News

Urteil in der Rechtssache C-588/21 P über den Zugang der Öffentlichkeit zu vier harmonisierten Normen

Urheberrechtsschutz für harmonisierte Normen nicht infrage gestellt, aber es bestehe ein überwiegendes öffentliches Interesse an ihrer Offenlegung

Heute, am 5. März 2024, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil in der Rechtssache C-588/21 P über den Zugang der Öffentlichkeit zu vier harmonisierten Normen gemäss der Verordnung 1049/2001 verkündet. Das Urteil stellt nicht infrage, dass harmonisierte Normen dem Urheberrechtsschutz unterliegen.

Der EuGH stellt jedoch fest, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Offenlegung der harmonisierten Normen gemäss der Verordnung 1049/2001 besteht, und hebt daher die Entscheidung der Europäischen Kommission, den Zugang zu den vier Normen zu verweigern, auf.

CEN und CENELEC, zwei der offiziellen europäischen Normungsorganisationen (ENO) und ihre Mitglieder – die nationalen Normungsgremien und die nationalen Komitees in 34 europäischen Ländern –, begrüssen, dass der Gerichtshof dem Hauptargument der Kläger und der Generalanwältin nicht folgt, die für harmonisierte Normen einen allgemeinen Ausschluss vom Urheberrechtsschutz beantragt hatten. Ausserdem stellt das Urteil die Tatsache nicht infrage, dass der Zugang zu Dokumenten gemäss der Verordnung 1049/2001 unbeschadet geltender Urheberrechtsvorschriften erfolgt, die das Recht Dritter auf Vervielfältigung oder Nutzung der freigegebenen Dokumente einschränken.

Das Urteil des Gerichtshofs bestätigt nicht nur die Werte, die dem europäischen Normungssystem zugrunde liegen, sondern würdigt auch das Engagement der vielen Interessengruppen, Experten und politischen Entscheidungsträger, die zur Entwicklung hochwertiger und aktueller Normen beitragen, die die Industrie unterstützen und den Binnenmarkt stärken.

Der Erfolg der europäischen Normung wurde durch das Fachwissen und die freiwilligen Beiträge engagierter Interessengruppen aus verschiedenen Bereichen wie Wirtschaft, Behörden, Konsumenten, Fachverbänden, Wissenschaft und Forschung ermöglicht.

Dieses inklusive System stellt sicher, dass die Normen leicht umsetzbar sind, stets an den neusten Stand der Technik angepasst werden und weitgehend mit internationalen Normen übereinstimmen. Sie bieten den europäischen Unternehmen damit eine zeitnahe und akkurate Lösung für den Zugang zum Binnenmarkt und zu den globalen Märkten, gewährleisten die Konformität mit der europäischen Gesetzgebung und steigern ihre Wettbewerbsfähigkeit.

Auf dieser Grundlage wird die ganze CEN- und CENELEC-Gemeinschaft weiterhin eng mit der Europäischen Kommission und allen relevanten Interessengruppen, die in die europäische Normung involviert sind, zusammenarbeiten, um unser System für die Zukunft fit zu machen – zum Nutzen des Binnenmarktes sowie der Unternehmen und der Bürger in Europa.

Das vorliegende Urteil wird in den nächsten Tagen und Wochen von Expertinnen und Experten der Europäischen Normung geprüft und analysiert. Haben Sie Fragen oder bestehen Unklarheiten in dieser Angelegenheit? Um einen gebündelten Fragenkatalog an CEN/CENELEC weiterzureichen, sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns Ihre offenen Punkte bis zum 15. März 2024 zustellen.

Quelle: CEN/CENELEC

Ihre Ansprechpartnerin für weitere Informationen:
SNV-Medienstelle, , Tel: +41 52 224 54 22

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