Information zur 58. Mitgliederversammlung der SNV vom 3. Juni 2020
Die SNV-Mitgliederversammlung 2020 findet in Abwesenheit der Mitglieder statt und wird auf die schriftliche Beschlussfassung über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter beschränkt.
Zum Schutz der Gesundheit und zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des COVID-19 hat der SNV-Vorstand entschieden, auf die physische Teilnahme der Mitglieder an der SNV-Mitgliederversammlung vom 3. Juni 2020 zu verzichten. Stattdessen werden die Mitglieder aufgefordert, ihre Stimmen beschränkt auf die statutarisch, unternehmerisch notwendigen Traktanden, ausschliesslich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter abzugeben. Die entsprechenden Unterlagen werden den Mitgliedern per Briefpost zugestellt.
Das Recht zu diesem Schritt gibt dem Vorstand Artikel 6a der COVID-19-Verordnung 2 des Schweizerischen Bundesrats vom
13. März 2020 mit Änderungen vom 16. März 2020.
Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV)
Dr. Jürg Werner Urs Fischer
Präsident CEO
Diejenigen Mitglieder, welche bis zum 30. April nicht im Besitz der Unterlagen sind, melden sich bitte bei:
