30.11.2020 // Allgemeine News

Community Masken – jetzt werden die Anforderungen festgelegt

Die Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV) hat entschieden mit interessierten Organisationen und deren Expertinnen und Experten eine Schweizer Regel für Community Masken zu erarbeiten. Die Einigung über den Inhalt dieser Schweizer Regel soll bis Anfang Dezember 2020 erreicht werden. Die SNV nimmt ihre Rolle als übergeordnete und neutrale Anlaufstelle wahr und beantwortet laufend anstehende Fragen.

Wie ist der aktuelle Stand bei der Erarbeitung der Schweizer Regel für Community Masken?

Ende Oktober 2020 haben sich die Expertinnen und Experten auf den Anwendungsbereich der Schweizer Regel geeinigt. Der Anwendungsbereich grenzt ein, was von der Schweizer Regel erwartet werden kann. Er erklärt, welche Themen das Dokument adressiert beziehungsweise ausschliesst.

Die Expertinnen und Experten haben sich darauf geeinigt, einen möglichst breiten Anwendungsbereich zu formulieren, sodass neue innovative Produkte nicht ausgeschlossen werden. Im Anwendungsbereich der Schweizer Regel wird festgelegt, dass Community Masken in erster Linie dazu dienen, Partikel die von der Trägerin oder vom Träger beim Husten, Niesen und Reden ausgestossen werden, zu minimieren. Tragen alle Personen im engeren Umfeld Masken, schützen sie einander gegenseitig. Dies wird auch als «Source Control» bezeichnet. Für Personen mit einem erhöhten Risiko, empfiehlt es sich eine sogenannte Atemschutzmaske zu verwenden. Atemschutzmasken sind in der Verordnung über Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) geregelt. Weiter wird im Anwendungsbereich der Schweizer Regel kein Bezug auf COVID-19 genommen, da die Community Masken auch bei der saisonalen Grippe und bei zukünftigen Epidemien/Pandemien zum Einsatz kommen sollen.

Weil die Regel schnell gebraucht wird, werden keine neuen Testmethoden eingeführt. Die Entwicklung neuer Testmethoden und das Überführen in ein normatives Dokument dauert rund zwei Jahre. Schliesslich müssen Testmethoden evidenzbasiert sein und validiert werden. Bei der Validierung von Testmethoden werden Ringversuche mit verschiedenen Laboren durchgeführt. Für die Regel rund um die Community Masken will man daher auf bewährte Testnormen zurückgreifen und diese, wo nötig, modifizieren.

In den Kalenderwochen 47 und 48 wurden die technischen Details respektive die Anforderungen festgelegt. Die finale Abstimmung ist für Anfang Dezember geplant.

Wer bestimmt, was in der Schweizer Regel steht?

An der Erarbeitung sind diverse Expertinnen und Experten beteiligt, unter anderem Mitglieder der nationalen Covid-19 Science Task Force, Forschungsinstitute, Prüfinstitute, Hersteller von Masken und Arbeitssicherheitsbeauftragte. Die SNV kümmert sich darum, dass die Regeln der Normungsarbeit beim Erarbeiten der Schweizer Regel eingehalten werden. Weiter unterstützt sie die Experten und Expertinnen in allen administrativen Belangen. Auch stellt die SNV sicher, dass die Regel keine Monopole generiert.

Werden Konsumentinnen und Konsumenten anhand eines Labels sehen, welche Masken qualitativ hochwertig sind?

Die SNV wird kein Label für Community Masken vergeben. Bei Labels muss zwischen «vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Deklarationen» und «von privaten Institutionen und Unternehmen herausgegebenen Labels» unterschieden werden. Eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung kommt, wie der Name es sagt, vom Gesetzgeber.

Weshalb wurde der Eigenschutz der Trägerin oder des Trägers nicht in die Regel aufgenommen?

Bei der Thematik Schutzwirkung von Community Masken gilt es folgendes zu beachten: Community Masken sollen in erster Linie das Umfeld der Trägerin oder des Trägers vor den potentiellen virenenthaltenden Partikeln schützen, die durch Husten, Niesen, Sprechen und Atmen entstehen.

Masken, die den Träger beziehungsweise die Trägerin schützen sind bereits durch Gesetzte und entsprechende Normen geregelt (PSA-Verordnung). Hier wäre eine Schweizer Regel überflüssig. Im Sinne der Harmonisierung will man wo immer möglich gesamteuropäisch oder international gültige Normen erarbeiten.

Worin besteht der Mehrwert der Schweizer Regel für die Konsumentinnen und Konsumenten?

Sobald die Schweizer Regel veröffentlicht wird, können Hersteller von Community Masken von Prüfinstituten prüfen lassen, ob ihre Maske die Anforderungen der Schweizer Regel erfüllt. Anschliessend können sie im Rahmen einer Selbstdeklaration ausweisen, dass ihre Community Maske die Anforderungen der Schweizer Regel (SNR) 30000 erfüllt. Konsumentinnen und Konsumenten denen es wichtig ist, dass ihre Maske die Minimalanforderungen erfüllt, können beim Kauf darauf achten, dass der Hersteller die Einhaltung der Anforderungen ausweist.

Was ist mit den Anforderungen der nationalen Covid-19 Science Task Force?

Die Empfehlungen der Covid-19 Science Task Force bilden die Grundlage für die Erarbeitung der Schweizer Regel, da die Empfehlungen der Task Force bereits einen limitierten Konsens von wissenschaftlichen Fachpersonen darstellen. Des Weiteren arbeiten Mitglieder der Covid-19 Science Task Force aktiv an der Ausarbeitung der Schweizer Regel mit.

Wozu braucht es neben den Empfehlungen der Covid-19 Science Task Force noch eine Schweizer Regel?

Die Empfehlungen der Covid-19 Science Task Force basieren auf wissenschaftlichen Überlegungen und verweisen bereits auf bestehende Normen. Trotzdem macht es Sinn bei einer Regel auch weitere Interessensgruppen miteinzubeziehen, um verschiedene Standpunkte abzudecken. Deshalb ist es genauso wichtig die Hersteller von Community Masken oder Forschungsinstitute mit ihrer Expertise in die Erarbeitung miteinzubeziehen, um die Empfehlungen zu konkretisieren. Das ist die Stärke der Normung; sie bietet eine Plattform für unterschiedliche Interessengruppen mit dem Ziel einen guten Konsens zu finden.

Was passiert nun mit «schlechten» Community Masken?

Solange der Gesetzesgeber keine verbindlichen Anforderungen an die Leistung von Community Masken festlegt, können ungenügende Community Masken nicht aus dem Verkehr gezogen werden. Es gibt jedoch allgemeine Anforderungen, welche die Community Masken erfüllen müssen. Dabei handelt es sich um die Anforderungen die in der Verordnung über die Produktesicherheit und im Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände festgelegt sind.

Prüfverfahren können schnell ins Geld gehen. Besteht so nicht die Gefahr, dass kleine Hersteller auf Grund der Schweizer Regel vom Markt gedrängt werden?

Die Einhaltung der Anforderungen der Schweizer Regel ist nicht verbindlich. Es ist jedoch wichtig, dass Konsumentinnen und Konsumenten selber entscheiden können, ob sie eine geprüfte Community Maske erwerben wollen oder nicht. Jemand der sich nur einmal in der Woche zu Randzeiten in ein Einkaufszentrum begibt und ansonsten Kontakte meidet, stellt möglicherweise andere Anforderungen an seine Community Maske als eine Person, die bei der Verrichtung ihrer täglichen Arbeit mit vielen anderen Menschen in Kontakt kommt. Transparenz ist daher sehr wichtig.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen:
, Tel: +41 52 224 54 54

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