31.10.2022 // Allgemeine News

Erhöhung der Cybersicherheit

Annahme des Normungsauftrages «RED-Cybersecurity»

Was haben Fernsehgeräte, Smartphones, GPS-Sender und IoT-Geräte gemeinsam? Diese Geräte können Funkfrequenzen für Kommunikations- und/oder Funkortungszwecke nutzen und fallen somit unter die Radio Equipment Directive (RED) 2014/53/EU. Mitte des Jahres 2024 wird die Richtlinie mit neuen Anforderungen an die Produkte ergänzt. Hersteller von drahtlosen Geräten müssen dann sicherstellen, dass das Cybersicherheitsniveau solcher Geräte verbessert wird, bevor diese in den europäischen Markt eingeführt werden. Durch die starke Vernetzung mit Europa wird die Schweiz auch von der Erhöhung der Cybersicherheit auf dem europäischen Binnenmarkt betroffen sein.

Drei harmonisierte Normen für die Radio Equipment Directive 2014/53/EU
Die Radio Equipment Directive 2014/53/EU (RED) aus dem Jahr 2014 legt mit sieben weiteren Rechtsakten einen Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen von Funkanlagen in der Europäischen Union fest. Dazu gehören technische Merkmale für den Schutz von personenbezogenen Daten, den Schutz der Privatsphäre sowie den Schutz vor Betrug. Gegenwärtig sind mehr als 80 Prozent aller Cyberangriffe gegen drahtlose und nicht gegen drahtgebundene Geräte gerichtet.

Die EU-Kommission hat zur Konkretisierung der Richtlinie einen Normungsauftrag (engl. Standardisation Request SReq) an CEN/CENELEC gestellt. Im Rahmen des Normungsauftrages sollen drei harmonisierte europäische Normen in einer neu gegründeten Arbeitsgruppe, CEN-CLC/JTC 13/WG 8 «Special Working Group RED Standardization Request», erarbeitet werden:

  1. Gemeinsame Sicherheitsanforderungen für internetfähige Funkanlagen
  2. Gemeinsame Sicherheitsanforderungen für Funkanlagen, die Daten verarbeiten, d. h. internetfähige Funkanlagen, Funkanlagen für Kinderbetreuungseinrichtungen, Funkanlagen für Spielzeug und tragbare Funkanlagen
  3. Gemeinsame Sicherheitsanforderungen für über das Internet verbundene Funkgeräte, die virtuelles Geld oder Geldwerte verarbeiten

Am 7. September 2022 haben die Lenkungsgremien von CEN/CENELEC den Normungsauftrag angenommen. Die Normen sollen bis zum 30. September 2023 entwickelt werden.

Was hat das mit der Schweiz zu tun?
Die Schweiz hat ihre rechtlichen Bestimmungen zu Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräten an diejenige der Europäischen Union angepasst. Das bedeutet, dass das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) befugt ist, technische Normen, die grundlegende Anforderungen an Funkanlagen konkretisieren, zu bezeichnen. Aktuell sind bereits einige europäische Normen unter dem Schweizer Fernmeldegesetz bezeichnet. Hersteller können für die Inverkehrbringung eine Selbstbewertung durchführen, wenn ihr Produkt im Einklang mit harmonisierten Normen konzipiert wurde.

Ihr Mitwirken ist gefragt!
Möchten Sie bei der europäischen Entwicklung von Normen rund um Cybersicherheit mitwirken? Mit einem Engagement im nationalen Normenkomitee INB/NK 149/UK 7 «Security techniques» bleiben Sie stets auf dem Laufenden und erfahren, in welche Richtung sich Normen rund um die RED-Cybersecurity entwickeln. Als Fachperson sorgen Sie dafür, dass die künftigen Normen technische Spezifikationen enthalten, welche von der Industrie umsetzbar und überprüfbar sind. Als Mitglied des nationalen Komitees können Sie sich an der Erarbeitung der Normen aktiv beteiligen.

Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen:
, Tel: +41 52 224 54 54

Weiterführende Informationen:
RED-Cyber SReq - update
Richtlinie 2014/53/EU

zur News Übersicht

Bitte addieren Sie 8 und 3.

Wir behandeln Ihre Daten vertraulich und verwenden diese ausschliesslich zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Wie Ihre Daten verarbeitet werden, sehen Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Nach oben
Verfügbare Sprachen