25.03.2019 // Neue Normen und Produkte
Faire Ausschreibungen beim Public Procurement
Normen sollen Transparenz schaffen für die Vergabe von Aufträgen
Die öffentliche Beschaffung ist ein nicht zu vernachlässigender Wirtschaftszweig in der Schweiz. Jährlich werden Güter und Dienstleistungen für rund 40 Milliarden Franken (Bundesamt für Umwelt BAFU) beschafft. Von öffentlichen Ausschreibungen erwartet der privatwirtschaftliche Sektor, welcher um die Aufträge buhlt, transparente, faire und nachvollziehbare Vergabekriterien.
Für die Schweiz als Exportnation von hochwertigen Gütern ist der Zugang zum europäischen Beschaffungsmarkt wichtig. Dieser Markt beläuft sich nach Schätzungen der EU-Kommission auf ca. 2 Billionen Euro. Im Sinne des freien Handels und guter Geschäftsführung im Beschaffungswesen sind Normen, welche einen fairen Prozess bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterstützen, zu begrüssen.
Die europäische Normenorganisation CEN wurde von der Europäischen Kommission beauftragt, Normen zu erarbeiten, welche die Anforderungen an eine faire und transparente öffentliche Beschaffung konkretisieren. Die Gründung eines eigenen technischen Komitees mit dem Titel «öffentliches Beschaffungswesen» wurde im Januar 2019 von den CEN-Mitgliedern angenommen.
Die Norm wird folgende Aspekte abdecken:
- Integritäts- und Rechenschaftspflicht des Auftraggebers
- Integritäts-Risikomanagement-Strategie und Aktionsplan des Auftraggebers
- Interner Verhaltenskodex für Mitarbeiter im Beschaffungsbereich
- Integrity Commitment Mechanism (ICM) zwischen dem Auftraggeber und den Bietern/Lieferanten
- Systeme zur Verwaltung von Beschaffungsdaten und zur Messung der Leistung und Qualität der Beschaffung
Weiterführende Informationen
WTO Regeln: Agreement on Government Procurement (GPA)
Das plurilaterale Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen hat das Ziel, die öffentlichen Beschaffungsmärkte zwischen den unterzeichnenden Parteien zu öffnen. Dieses wurde von der Schweiz mit dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen 1996 in Kraft gesetzt. Das im Jahre 2012 revidierte GPA ist noch nicht in Kraft gesetzt worden.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Agreement on Government Procurement
Bilaterale I und Ausdehnung der WTO-Regeln
Mit Unterzeichnung der Bilateralen I und dem dazugehörigen Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens wurde der Geltungsbereich der WTO-Richtlinien über das öffentliche Beschaffungswesen erweitert.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: Merkblatt Öffentliches Beschaffungswesen
Was hat dieses Projekt mit der Schweiz zu tun?
Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen
Schweizer Unternehmen haben aufgrund der WTO-Regeln und auch auf Basis des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU die Möglichkeit, an öffentlichen Beschaffungsausschreibungen teilzunehmen. Im Gegenzug dürfen auch ausländische Unternehmen an Ausschreibungen in der Schweiz teilnehmen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier: SIMAP - Information system for European public procurement
Ihr Mitwirken ist gefragt!
Die Realisierung einer international anerkannten Norm erfordert ein langfristiges Engagement auf allen Ebenen – seitens der staatlichen Institutionen und seitens des privatwirtschaftlichen Sektors.
Interessieren Sie sich für das Thema «öffentliches Beschaffungswesen» und möchten Sie sich gerne einbringen? Dann kontaktieren Sie Lea Leibundgut für weitere Informationen.
Ihre Ansprechpartnerin für weitere Informationen:
Lea Leibundgut, lea.leibundgut@snv.ch, Tel: +41 52 224 54 21