26.04.2021 // Allgemeine News

Leitlinien-Normen für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Lea Leibundgut

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind rechtlicher Bestandteil von fast allen Online-Verkaufsverträgen. Die im englischen Sprachgebrauch genannten «terms and conditions» fassen alle rechtlichen Aspekte des Geschäfts zusammen. Die Kundin oder der Kunde stimmt diesem integralen Bestandteil des Kauf-/Dienstleistungsvertrages meist zu, ohne sich detailliert damit auseinandergesetzt zu haben. Die internationale Normenorganisation ISO will in einer internationalen Norm Leitlinien für die AGB zur Verfügung stellen.

Die meisten Konsumentinnen und Konsumenten nehmen sich nicht die Zeit, die AGB vor jedem Vertragsabschluss genau zu studieren. Dabei sind die AGB keinesfalls in Stein gemeisselt und können vom Anbieter jederzeit geändert werden. Es gilt daher: Was beim letzten online Vertragsabschluss noch galt, kann beim nächsten Bezug von Waren oder Dienstleistungen bereits geändert worden sein. Grundsätzlich gibt es in der Schweiz gesetzliche Schranken, damit die AGB nicht zum Nachteil der Konsumentin oder des Konsumenten verfasst werden.

Bei ISO befasst sich das Komitee ISO/COPOLCO mit Konsumentenanliegen. Aus diesem Komitee kam der Vorschlag, eine internationale Leitlinien-Norm über die klare Gestaltung und Präsentation von Online-Geschäftsbedingungen zu erarbeitet. Damit soll das Verständnis der Verbraucherinnen und Verbraucher maximiert und Schäden reduziert werden. Die Leitlinie richtet sich an Anbieter von Waren, Dienstleistungen und digitalen Inhalten.

Die entstehende Norm soll von jeder Organisation verwendet werden können, um sie bei der Erstellung klarer, zugänglicher, fairer und leicht verständlicher Bedingungen (Vertragsbedingungen und Datenschutzrichtlinien) zu unterstützen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Kauf oder der Nutzung von Waren, Dienstleistungen und digitalen Inhalten vollständig informierte Entscheidungen treffen können, wodurch das Risiko von Nachteilen aufgrund verwirrender, komplizierter und unfairer Vertragsbedingungen verringert wird.

In vielen Fällen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften, hängt der Rechtsschutz eines Verbrauchers oder einer Verbraucherin allein von den AGB des Verkäufers ab. AGB auf der Grundlage einer international anerkannten Norm können das Vertrauen in die Anbieter stärken und für positive Erlebnisse der Verbraucherinnen und Verbraucher sorgen.

Der zentrale Nutzen einer «AGB-Norm»
Transparente und verständliche AGB gewinnen für die Verbraucherin oder den Verbraucher immer mehr an Bedeutung, da die globalen Märkte und der internationale, elektronische Handel florieren. Die UN-Leitlinien für Verbraucherschutz besagen in Leitlinie 14d), dass nationale Strategien «klare, prägnante und leicht verständliche Vertragsbedingungen, die nicht missbräuchlich sind» fördern sollen. Einige Länder oder Regionen haben Gesetze, die missbräuchliche Vertragsklauseln verbieten, aber die gesetzlichen Anforderungen und der Nachweis von missbräuchlichen AGB variieren weltweit. In der Europäischen Union regelt die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträge, was eine missbräuchliche und damit nicht zulässige Klausel ist.

In der Schweiz adressiert Artikel 8 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) allgemeiner Geschäftsbedingungen. Das Gesetz schütz aber nur Konsumentinnen und Konsumenten. Unternehmen und Personen, die Verträge zu geschäftlichen Zwecken abschliessen, können sich nicht auf diesen Artikel beziehen. Zudem enthält das Gesetz keine Beispiele von missbräuchlichen Klauseln. Daher erfolgt die Beurteilung darüber, ob eine Klausel missbräuchlich ist, durch das zuständige Zivilgericht und unter Einbezug der gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wie können sich nationale Expertinnen und Experten einbringen?
Die ISO-Mitgliedsländer haben dem Normenprojekt zugestimmt. Ein erstes virtuelles Meeting auf ISO-Ebene ist noch im Sommer 2021 geplant. Interessierte Organisationen können ihre Mitarbeitenden als von der SNV nominierte Expertinnen und Experten in die Arbeitsgruppe entsenden, in welcher sie aktiv am Normenentwurf mitarbeiten können. Oder sie lassen sich im entsprechenden Spiegelkomitee registrieren, um den Normenentwurf zu kommentieren und darüber abzustimmen. Fordern Sie hier eine unverbindliche Offerte für eine SNV-Mitgliedschaft an.

Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen:
, Tel: +41 52 224 54 54

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