28.02.2022 // Allgemeine News

Promotionsartikel an Kinder abgeben – von Freude bis Imageschaden

Webinar am Dienstag, 29. März 2022 um 11:30 bis 12:10 Uhr

Verteilt Ihr Unternehmen manchmal auch Werbeartikel an Kinder? Viele lösen bei den Kleinen eine grosse Freude aus. Doch teilweise sind die Artikel auch unzulässig und können eine Gefahr für die Kinder sein. Erfahren Sie im Webinar von SGLWT, SNV und SQTS, wie dank Normen und Produkteprüfungen die Promotionsartikel für Kinder geprüft und somit unliebsame Überraschungen, Rückrufaktionen und Imageschäden verhindert werden können.

Einem verschenkten Promo-Gaul schaut man nicht ins Maul – oder doch?

Die grossen Detailhändler haben es gezeigt: Promotionsaktionen mit vergünstigten oder gratis abgegebenen (Sammel-)Artikeln für die Kleinen können einen regelrechten Hype auslösen. Unternehmen nutzen die Freude der Kinder an Give-Aways zur Absatz- und Imageförderung. Was gut gemeint ist, ist jedoch nicht immer durchdacht. Promotionsartikel für Kinder können im besten Fall lange Freude bereiten und im schlimmsten Fall, zu einer Gefahr werden und eine imageschädigende Rückrufaktion nach sich ziehen. Wer Promotions- und Werbeartikel in Verkehr bringt, muss sicherstellen, dass diese die geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Gerade bei Spielzeug sind die Anforderungen hoch.

Häufig steht bei der Evaluation von Promotionsartikel für Kinder Originalität und Gefallen im Vordergrund, dicht gefolgt von den Kosten. Während beim eigenen Sortiment eine Fachperson oder eine ganze Abteilung sicherstellt, dass die Produkte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, fallen die Give-Aways zwischen Stühle und Bänke. Meist fehlt das vertiefte Wissen rund um die Anforderungen an die Sicherheit von Spielzeugen.

Ein bewährtes Hilfsmittel zur Prüfung der Konformität sind die harmonisierten Normen. Sie konkretisieren die wesentlichen Sicherheitsanforderungen der Spielzeugverordnung. Kann der Werbeartikel-Hersteller oder -Importeur nachweisen, dass er die Anforderungen der harmonisierten Normen erfüllt, besteht die Vermutungswirkung, dass das Produkt rechtskonform ist. Da aber Haftung und Imageschaden nicht in erster Linie auf den Werbeartikel-Hersteller oder -Importeur zurückfallen, ist auch der Inverkehrbringer gefordert. Um unverhoffte Überraschungen zu vermeiden, ist eine Qualitäts- und Sicherheitsprüfung der Promotionsartikel durchaus sinnvoll.

Erfahren Sie am Webinar, wie Sie Überraschungen bei der Abgabe von Spielzeug vermeiden können.

Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen:
, Tel: +41 52 224 54 54

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