18.12.2023 // Allgemeine News

SNR 10500 und SNG 12000 – Zwei neue nationale Publikationen im Energiebereich

von Barbara Guder

Im vierten Quartal 2023 hat die Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV) zwei neue technische Dokumente im Energiebereich veröffentlicht. Die Schweizer Regel «SNR 10500 Brennstoff aus gereinigtem Altspeiseöl» und die Schweizer Guideline «SNG 12000 Leitfaden zum Bau von Flüssigmethan-Anlagen (LNG/Bio-LNG)».

SNR 10500:2023 Brennstoff aus gereinigtem Altspeiseöl – Anforderungen und Prüfverfahren
Die Qualität von Brennstoffen hat einen wichtigen Einfluss auf die Verbrennungs- und damit auf die Luftqualität. Deshalb sind in der Schweizer Luftreinhalte-Verordnung (LRV) Qualitätsanforderungen für Heizöle und andere flüssige Brennstoffe festgelegt. Aus Klimaschutzgründen besteht ein zunehmendes Interesse am Einsatz von biogenen Brennstoffen, wie zum Beispiel gereinigtem Altspeiseöl. Gemäss LRV kann dies in Feuerungen mit einer Wärmeleistung unter 350 kW eingesetzt werden, wenn die Qualität des Brennstoffs – in Bezug auf die relevanten Parameter – in einer Regel oder Norm festgelegt ist und mittels eines behördlich begleiteten Messprogramms nachgewiesen wird. Die SNR 10500 legt die Qualitätsanforderungen an das gereinigte Altspeiseöl fest. Sie definiert, welche Parameter des Altspeiseöls zu prüfen und mit welchen Prüfverfahren diese zu messen sind. Brennstoff auf Basis der SNR 10500 darf in dafür tauglichen Brennern LRV-konform eingesetzt werden.

Projektleitung SNR 10500: Regioil Sagl

SNG 12000:2023 Leitfaden zum Bau von Flüssigmethan-Anlagen (LNG/Bio-LNG) – Genehmigungsprozess in der Schweiz
Die Energieerzeugung, der Klimawandel und die CO2-Reduktion sind grosse globale Themen der Gegenwart und der Zukunft. Ziel der SNG 12000 ist es, den Einsatz von klimaneutralem Flüssigmethan (Bio-LNG) in der Prozessanwendung und der Mobilität zu fördern und einen rechtskonformen und effizienten Genehmigungsprozess für Flüssigmethan-Anlagen in der Schweiz aufzuzeigen. Der Auslöser für die Erarbeitung des Leitfadens war, dass es in der Schweiz momentan keine einheitliche nationale Regelung für solche Anlagen gibt. Die individuelle Prüfung und die Erteilung der Betriebsbewilligung für eine Flüssigmethan-Anlage unterliegen dem jeweiligen Kanton, was zu einem grösseren zeitlichen Aufwand führen kann. Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an Anlagenbetreiber oder Investoren, die eine Flüssigmethan-Anlage (LNG/Bio-LNG) errichten möchten, sowie an Behörden und Überwachungsorganisationen.

Die SNG 12000 beschreibt praxisbezogen das Vorgehen beim Bau von Flüssigmethan-Anlagen für die Industrie, einschliesslich einer dazugehörigen Tankstellen-Infrastruktur. Im Leitfaden wird der Genehmigungsprozess für eine Flüssigmethan-Anlage übersichtlich dargestellt, eingeteilt in die Projektphasen: Machbarkeit, Projektierung, Ausschreibung, Realisierung und Betrieb & Unterhalt. Durch das Aufzeigen der Schnittstellen zwischen Bauherren, Fachplanerinnen, Behörden etc. kann das Bauvorhaben einer solchen Anlage massgeblich beschleunigt werden. Ebenfalls konkretisiert die SNG 12000 die wesentlichen Anforderungen an die Sicherheit von Flüssigmethan-Anlagen: in der Planung, im Betrieb sowie in der Instandhaltung. Diese basieren auf Beurteilungen der gegenwärtigen Normen, dem Stand der Technik und praktischer Erfahrung.

Schnellerer Regulierungsprozess mit SNR und SNG
Die Schweizer Norm (SN) ist die bekannteste Publikation der SNV. Weniger bekannt sind die beiden anderen nationalen Publikationstypen: Schweizer Regel (SNR) und Schweizer Guideline (SNG). Diese eignen sich besonders für Gebiete mit hohem Innovationsgrad, bei denen ein schneller Regulierungsprozess hilfreich für den Wissens- und Technologietransfer ist. Die Erarbeitung einer SNR/SNG unterliegt weniger formalen Regeln als die einer SN. Unter Leitung/Koordination der SNV schliessen sich interessierte Expertinnen und Experten zu einer temporären Arbeitsgruppe zusammen und erarbeiten das Dokument. Im Gegensatz zu einer SN muss eine SNR/SNG nicht zwingend unter Berücksichtigung aller interessierten Kreise erarbeitet werden. Ebenso kann die dreimonatige öffentliche Vernehmlassung ausgelassen werden. Dadurch kann eine SNR/SNG wesentlich schneller veröffentlicht werden als eine SN. Sobald das Dokument veröffentlicht wurde, löst sich die Arbeitsgruppe wieder auf. Alle nationalen Publikationstypen (SN, SNR und SNG) der SNV sind freiwillig anwendbar und rechtlich nicht bindend – ausser der Gesetzgeber schreibt dies vor oder Vertragsparteien einigen sich freiwillig darauf. Wer gemeinsam mit der SNV einen Standard setzt, schafft Akzeptanz sowie Vertrauen und zugleich ein Netzwerk an potenziellen Kundinnen und Kunden sowie Partnerinnen und Partnern.

Ihre Ansprechpartnerin für weitere Informationen:
Barbara Guder, , Tel: +41 52 224 54 14

Ihre Ansprechpartnerin für eine SNV-Mitgliedschaft:
Birgit Kupferschmid, , Tel: +41 52 224 54 18

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