23.04.2015 // Allgemeine News

Sportboote

Neuregelungen bei der Zulassung von Sportbooten

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) erneuert im Rahmen einer Totalrevision die Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) und die Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren (SAV). Grund dafür ist eine Neufassung der EU-Richtlinie, welche im Januar 2016 in Kraft tritt und die Inbetriebnahme von Sportbooten und Antriebsmotoren für Sportboote regelt.

Damit Sportboote aus der EU ab 2016 in der Schweiz weiterhin in einem vereinfachten Verfahren zugelassen werden können, werden unter anderem Lärm- und Abgasvorschriften sowie die Bestimmungen über die Positionslichter angepasst. Bei den Umweltschutz-Vorschriften hält das BAV an strengeren Schweizer Regeln fest.

Ab Januar 2016 können Sportboote in der EU nur noch in Betrieb genommen werden, wenn sie der neuen Sportboot-Richtlinie (2013/53/EU) entsprechen. Damit Sportboote aus der EU in der Schweiz weiterhin nach einem vereinfachten Verfahren zugelassen werden können, passt das BAV die entsprechenden Verordnungen an, wie dies auch bei früheren Änderungen in der EU der Fall war. Die Änderungen betreffen vor allem die Lärm- und die Abgasvorschriften. Dies führt zu einer Verminderung der Geräuschemissionen bei Sportbooten und zu einer Reduktion von besonders schädlichen Abgasen wie zum Beispiel von unverbrannten Kohlenwasserstoffen. Weiter werden Vorgaben über die Positionslichter an Bord von Sportbooten angepasst. Für bereits zugelassene Sportboote und Motoren ändert sich nichts. Sie können weiterhin betrieben werden.

Die Umweltschutz-Vorschriften der neuen EU-Richtlinie für Sportboote werden nicht gänzlich übernommen. Überall dort, wo sie im Schweizer Recht strenger geregelt sind, gelten weiterhin die Schweizer Bestimmungen. Der Bundesrat hat diese Abweichungen vom EU-Recht im Juni 2008 ausdrücklich genehmigt.

Weitere Änderungen allgemeiner Art betreffen z.B. die Gewährung des Vorrangs, der Lichterführung oder Fahrten in der Uferzone.

Die Anhörung der Verordnungsanpassungen endet am 26. Mai 2015.

Unter folgendem Link finden Sie die entsprechenden Dokumente.

Quelle: Bundesamt für Verkehr , 2015

Ihre Ansprechpartnerin für weitere Informationen:
Birgit Kupferschmid, , Tel: +41 52 224 54 18

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