25.05.2020 // Neue Normen und Produkte

Welchen Beitrag leistet die Akkreditierung für die Lebensmittelsicherheit?

Im Fachgremium «EUROLAB-CH» sowie im nationalen Normenkomitee INB/NK 195 «Conformity Assessment» können Sie sich selber einbringen und Normen rund um die Konformitätsbewertung mitentwickeln

Akkreditierung ist ein bedeutendes Puzzlestück für die Qualitätsinfrastruktur einer Volkswirtschaft. Sie bescheinigt der akkreditierten Stelle, dass sie die technische Kompetenz und Unvoreingenommenheit besitzt, um die Konformität von Produkten und Dienstleistungen mit den einschlägigen Normen und Vorschriften zu überprüfen. In globalisierten Lebensmittelhandelsketten sind einheitliche Anforderungen und harmonisierte Testmethoden besonders wichtig, um die Lebensmittelsicherheit und letztendlich die Sicherheit der Konsumenten zu gewährleisten. In diesem Prozess übernehmen deshalb akkreditierte Prüfstellen eine wichtige Rolle.

Was versteht man unter Akkreditierung?
Die Akkreditierung ist Bestandteil eines Gesamtsystems, zu dem die Konformitätsbewertung und die Marktüberwachung gehören. Der Zweck der Akkreditierung ist die Bewertung und Gewährleistung der Konformität mit den geltenden Anforderungen. Mit der Akkreditierung liegt eine offizielle Bestätigung vor, dass die akkreditierte Stelle in der Lage ist festzustellen, ob die geltenden Anforderungen erfüllt sind.
Akkreditierte Stellen sind Prüf-, Untersuchungs-, Kalibrier-, Zertifizierungs-, Inspektions- und Verifizierungsstellen. Diese bescheinigen Produkten und Dienstleistungen die Konformität mit Gesetzen, technischen Vorschriften und Normen.
Sinn und Zweck der Akkreditierung ist es, das Vertrauen in Konformitätsbescheinigungen zu erhöhen, indem die Kompetenz der prüfenden Stelle offiziell nachgewiesen wird.
Akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen profitieren von internationaler Anerkennung, denn Sie vereinfachen den freien Warenverkehr. Wenn Produkte über nationale Grenzen hinweg akzeptiert werden, entfällt die Notwendigkeit, dass sie in jedem Land zusätzlichen Prüfungen oder Inspektionen unterzogen werden müssen.
Letztendlich trägt auch die Akkreditierung dazu bei, dass Waren und auch Dienstleistungen ein hohes Niveau in Bezug auf den Schutz öffentlicher Interessen wie Gesundheit und Sicherheit im Allgemeinen, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, sowie Verbraucher- und Umweltschutz erfüllen.

Jährlicher Weltakkreditierungstag am 9. Juni
Der Nutzen und die Wichtigkeit der Akkreditierung wird am jährlich stattfindenden Weltakkreditierungstag, eine Initiative der International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC) und des International Accreditation Forum (IAF), ins Zentrum gerückt. Der diesjährige Weltakkreditierungstag widmet sich dem Nutzen der Akkreditierung für die Verbesserung der globalen Lebensmittelsicherheit.
Broschüre und Video (beide in englischer Sprache) zeigen wie die Akkreditierung das Vertrauen der Konsumenten, Zulieferer, Hersteller, Käufer und Behörden in der globalen Lebensmittelkette fördert.

Akkreditierung und Lebensmittelherstellung in der Schweiz
Wie viele andere Wirtschaftssektoren ist auch die Lebensmittelbranche ein globalisierter Wirtschaftszweig. In Produkten, die als typisch schweizerisch vermarktet werden (beispielsweise Schokolade), steckt ein beachtlicher Anteil an Roh- und Halbfabrikaten aus dem Ausland.
Für Exporteure sowie Importeure sind Prüfstellen, welche die Konformität der Lebensmittel mit den Anforderungen der jeweiligen Gesetze bescheinigen, essentiell. Die Importeure müssen sich auf einwandfreie Roh-, Halb- und Fertigfabrikate verlassen können, da es in ihrer Verantwortung liegt, dass die Waren der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung entsprechen (Selbstkontrolle). Zu diesem Zweck verlangen Importeure oft entsprechende Prüfberichte und Analysezertifikate oder lassen die Waren selber prüfen.
Stammen Prüfberichte und Analysezertifikate von einer akkreditierten Prüfstelle, erhöht dies die Glaubwürdigkeit. Für den Exporteur vereinfacht sich der Export seiner Produkte, weil er im Ursprungsland eine Prüfung mit Analysezertifikat, ausgestellt nach international anerkannten Normen durch eine akkreditierte Stelle, durchführen lassen kann und diese im gesamten europäischen Binnenmarkt gleichermassen anerkannt wird.
In der Schweizer Lebensmittelgesetzgebung (LMG) ist festgehalten, dass bestimmte Produkte nur eingeführt werden dürfen, wenn die zuständige Behörde des Ausfuhrlandes oder eine akkreditierte Stelle die Übereinstimmung des Produkts mit der schweizerischen Lebensmittelgesetzgebung bescheinigt.
Generell sieht die Schweizer Gesetzgebung (Vollzug der Lebensmittelgesetzgebung), bei mit amtlichen Kontrollen beauftragten Laboratorien, eine Akkreditierung nach der Norm SN EN ISO/IEC 17025 vor. Dies schreibt auch die europäische Gesetzgebung vor.

Wichtige Organisationen rund um die Akkreditierung
Die internationale Akkreditierungsgemeinschaft, besteht aus nationalen Akkreditierungsstellen, Regionalgruppen und weltweit agierenden Akkreditierungsorganisationen. Die gemeinsame Kooperation erfolgt über das International Accreditation Forum (IAF) und das International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC).

  • Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS): Die SAS ist dem SECO angegliedert und hat die internationale Norm SN EN ISO/IEC 17011 zu erfüllen. Auf der Website der SAS findet sich eine Suchfunktion, um nach Stellen zu suchen, welche von der SAS akkreditiert wurden. So kann ein Lebensmittelproduzent eine Prüfstelle finden, die für die Prüfung nach ISO 22000:2018 akkreditiert ist.
  • International Accreditation Forum (IAF): Das IAF ist einer von zwei Weltverbänden der Akkreditierungsstellen für Konformitätsbewertungsstellen. Seine Hauptaufgabe besteht darin, ein weltweit einheitliches Programm zur Konformitätsbewertung in den Bereichen Managementsysteme, Produkte, Dienstleistungen, Personal und anderen ähnlichen Programmen der Konformitätsbewertung zu entwickeln. Mit Vereinbarungen zwischen den Mitgliedern über die gegenseitige Anerkennung, sogenannte Multilaterale Anerkennungsvereinbarungen (Multilateral Recognition Arrangements, MLA) wird sichergestellt, dass auf ein akkreditiertes Zertifikat überall auf der Welt Verlass ist.
  • International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC): Die internationale Organisation der Akkreditierungsstellen, ist der zweite Weltverband der Akkreditierungsstellen. ILAC ist für die Akkreditierung von Laboratorien, Inspektionsstellen, Herstellern von Referenzmaterialien und Anbietern von Eignungsprüfungen gemäss ISO/IEC 17011 zuständig. Der Hauptzweck von ILAC besteht darin, eine internationale Vereinbarung zwischen den Mitgliedsakkreditierungsstellen auf Grundlage der Beurteilung unter Gleichrangigen und gegenseitiger Akzeptanz zu schaffen. 100 Akkreditierungsstellen aus über 100 Volkswirtschaften haben die ILAC-Vereinbarung über gegenseitige Anerkennung (ILAC Mutual Recognition Arrangement, ILAC MRA) unterzeichnet. Die Unterzeichnenden des ILAC MRA stimmen zu, die Ergebnisse der jeweils anderen akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen im Rahmen des ILAC MRA anzuerkennen.


Wer prüft die Akkreditierungsstellen?

Akkreditierungsstellen, die das ILAC MRA und/oder das IAF MLA unterzeichnet haben, werden einer Peer-Evaluierung gemäss ISO/IEC 17011 unterzogen, um ihre Kompetenz nachzuweisen.

Mutual Recognition Agreement (MRA) Europäische Union – Schweiz
Die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) ist ein Bestandteil der Bilateralen I und soll den freien Warenverkehr zahlreicher Produkte zwischen der EU und der Schweiz vereinfachen.
Wo Schweizer und EU-Recht als gleichwertig anerkannt sind, kann die Konformitätsbewertung für ein in den EU-Binnenmarkt zu exportierendes Produkt durch eine anerkannte Schweizer Konformitätsbewertungsstelle nach den technischen Vorschriften der Schweiz durchgeführt werden.

VERORDNUNG (EG) Nr. 765/2008
Die Verordnung bildet den rechtlichen Rahmen für allgemeine Regeln und Prinzipien in Bezug auf Akkreditierung, Konformitätsbewertung und Marktüberwachung im europäischen Binnenmarkt.
Ziel der Verordnung ist es, sicherzustellen, dass Produkte, die in den Genuss des freien Warenverkehrs im europäischen Binnenmarkt kommen, die Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz erfüllen. Dabei soll gleichzeitig sichergestellt werden, dass der freie Warenverkehr nicht stärker eingeschränkt wird, als dies nach den Harmonisierungsrechtsvorschriften der europäischen Union oder anderen einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften zulässig ist.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen:
, Tel: +41 52 224 54 54

Diese Normen im SNV-Onlineshop bestellen:
SN EN ISO/IEC 17025:2018 (in deutscher, französischer und englischer Sprache)
SN EN ISO/IEC 17011:2018 (in deutscher, französischer und englischer Sprache)
SN EN ISO 22000:2018 (in deutscher, französischer und englischer Sprache)
ISO/IEC 17029:2019 (in deutscher, französischer und englischer Sprache)
SN EN ISO 15189:2013 (in deutscher, französischer und englischer Sprache)
SN ISO/IEC 17020:2012 (in deutscher, französischer und englischer Sprache)
SN EN ISO/IEC 17043:2010 (in deutscher, französischer und englischer Sprache)
SN EN ISO/IEC 17021-1:2015 (in deutscher, französischer und englischer Sprache)
SN ISO/IEC 17065:2013 (in deutscher, französischer und englischer Sprache)
SN ISO/IEC 17024:2012 (in deutscher, französischer und englischer Sprache)
SN EN ISO 14065:2013 (in deutscher, französischer und englischer Sprache)

Ihr Mitwirken ist gefragt!
Möchten Sie bei der internationalen Entwicklung von Normen mitwirken? Durch die Teilnahme im nationalen Normenkomitee INB/NK 195 «Conformity Assessment» und dem Fachgremium «EUROLAB-CH» bleiben Sie stets auf dem Laufenden und erfahren, in welche Richtung sich Normen rund um die Konformitätsbewertung entwickeln. Als Komitee-Mitglied treffen Sie andere nationale Branchenexperten und können neue Normenentwürfe mit diesen diskutieren. Zudem haben Sie die Möglichkeit, internationale Kontakte zu knüpfen.

Weitere Vorteile einer SNV-Mitgliedschaft: Mehr erfahren!

Ihre Ansprechpartnerin für eine SNV-Mitgliedschaft:
Birgit Kupferschmid, , Tel: +41 52 224 54 18

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