SNV-Story #7: Ein Vorwort zur Norm klärt die Verbindungen zum Schweizer Recht

Porträt des Normenexperten von Sportbooten Peter Woysch

Auf nationaler und internationaler Ebene besteht eine schier grenzenlose Vielfalt an Normen für die verschiedensten Bereiche. Die Erarbeitung der Normen erfolgt in diversen Gremien und in Zusammenarbeit mit Experten auf den unterschiedlichsten Gebieten. Aber wie wird eigentlich sichergestellt, dass eine Norm nicht an der nationalen Gesetzgebung vorbeizielt?

Wir haben mit Peter Woysch vom Bundesamt für Verkehr, Abteilung Sicherheit/Sektion Schifffahrt, über seine Aufgaben im Bereich der Normung gesprochen. Der Experte in der Normung von Sportbooten ist früher zur See gefahren und kennt die Anforderungen der Schifffahrt von der Pike auf. Heute ist er eher im Hintergrund tätig und überprüft im Auftrag seiner Behörde, ob es Abweichungen zwischen der Schweizer Gesetzgebung und den EN-ISO-Normen gibt. Falls ja, hat das BAV die Möglichkeit, Schweizer Abweichungen im Anhang A von EN-Normen zu beantragen.

Bildbeschrieb: Seit 2019 ist Peter Woysch Experte im Bereich der Normung von Sportbooten.

1. SNV: Sie prüfen bei Normen im Sportbereich, ob es ein nationales Vorwort oder eine A-Abweichung braucht. Wozu werden diese benötigt?
Peter Woysch: Ein nationales Vorwort enthält Informationen zur einfacheren Einführung oder zum besseren Verständnis von Normen. Es darf keine Festlegungen der europäischen Norm ändern. Es kann z. B. Zusammenhänge mit anderen Normen beschreiben oder Verbindungen zum Schweizer Recht. Eine A-Abweichung wird dann benötigt, wenn die Norm technische Lösungen beschreibt, die in der Schweiz nicht den Vorschriften entsprechen, weil die Schweizer Gesetzgebung strenger als die europäische Norm (EN) ist. Eine A-Abweichung ist eine Änderung, Ergänzung oder Streichung im Inhalt einer EN, die nationale Gegebenheiten widerspiegelt, die auf Vorschriften beruhen, deren Veränderung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht im Kompetenzbereich des nationalen CEN-Mitgliedes (in der Schweiz ist dies die SNV) liegt.

2. Könnten Sie ein Beispiel für eine solche A-Abweichung nennen?
Nehmen wir beispielsweise die Norm SN EN ISO 13590:2018 Kleine Wasserfahrzeuge – Wasserskooter – Anforderungen an Konstruktion und Einbau von Systemen. Die in der Schweizer Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) festgelegten Grenzwerte für die Antriebsleistung von Wassermotorrädern machen es technisch unmöglich, Wassermotorräder auf Schweizer Binnengewässern einzusetzen.

3. Wie stellen Sie sicher, dass sich rechtliche Vorgaben und die Normung nicht widersprechen?
Die Sektion Schifffahrt des BAV ist federführend bei den Verordnungen im Sportbootbereich. Änderungen in internationalen und europäischen Normen im Sportbootbereich werden von der Sektion Schifffahrt kontinuierlich überprüft. Daher werden Änderungen, die im Widerspruch mit den Schweizer Gesetzen und Verordnungen stehen, frühzeitig erkannt.

4. In welchen Gremien, die direkt mit dem Normungsprozess zu tun haben, sind Sie Mitglied?
Die Sektion Schifffahrt ist Mitglied im SNV Komitee INB/NK 2015 «Shipbuilding and Maritime Structures». Des Weiteren sind wir Mitglied in der Marktüberwachungsgruppe für die europäische Sportbootrichtlinie, 2013/53/EU. Diese Gruppe heisst AdCo RCD (Advisory Committee for The Recreational Craft Directive).

5. Wie oft treffen Sie sich?
Die Marktüberwachungsgruppe zur europäischen Sportbootrichtlinie, 2013/53/EU, AdCo RCD, trifft sich in der Regel zweimal im Jahr, abwechselnd jeweils in einem der Mitgliedstaaten der EU.

6. Handelt es sich dabei praktisch um eine juristische Aufgabe?
Zum überwiegenden Teil geht es um schiffstechnische und nautische Fragen. Jene sind aber eng mit juristischen Fragen verknüpft, gerade im Zusammenhang mit den Schweizer Gesetzen und Vorschriften. Im Bedarfsfall konsultieren wir den Rechtsdienst unseres Amtes.

7. An welchen Normen arbeiten Sie derzeit?
Zurzeit beschäftigt mich die Norm SN EN ISO 11591 Kleine Wasserfahrzeuge – Sichtfeld vom Steuerstand. Hier gibt es Diskussionsbedarf innerhalb des Marktüberwachungsgremiums und eventuellen Anpassungsbedarf der Norm.

8. Wie wichtig ist der Umweltschutz bei der Normung von Sportbooten?
Der Umweltschutz hat einen hohen Stellenwert. Die Schweizer Gesetzgebung ist in verschiedenen Bereichen noch strenger als die europäischen Normen. Dies ist z. B. der Fall bei den Bedingungen zum Gewässerschutz, den Betriebsgeräuschen und den Vorschriften zu den Kraftstofftanks.

9. Für welche Bereiche (Seen, Schiffe etc.) ist Ihre Behörde zuständig? Und wo sind die Kantone verantwortlich?
Das BAV, Sektion Schifffahrt, ist für die Ausarbeitung der gesetzlichen Grundlagen zuständig, wie der BSV und der Schiffbauverordnung SBV. Alle eidgenössisch konzessionierten Schifffahrtsunternehmen werden durch die Sektion Schifffahrt überwacht. Sie erteilt Schiffsausweise für die Passagierschiffe dieser Unternehmen auf Schweizer Gewässern und prüft die Schiffsführer im Rahmen von Schiffsführerprüfungen. Für die Umsetzung der Verordnungen sind die Kantone zuständig, ebenso für die Überwachung der Freizeitschifffahrt und des Wassersports. Die Kantone sind hierbei auch verantwortlich für die Immatrikulation von Sportbooten und die Zulassung von Sportbootführern.

10. Sie sind auch für die Harmonisierung von Normen im Bereich der Schifffahrt verantwortlich. Was ist hier Ihre Aufgabe?
Die europäischen Normungsorganisationen sind für den Inhalt der harmonisierten Normen verantwortlich. Frühere nationale Normen, z. B. DIN-Normen werden der Normungsorganisation vorgelegt und dadurch harmonisiert, also sozusagen europäisiert. Die Schweiz leistet über die SNV, bei der die Sektion Schifffahrt Mitglied ist, einen Beitrag zur Harmonisierung.

11. Woran arbeiten Sie aktuell?
Ich befasse mich mit verschiedenen Umbauprojekten von Passagierschiffen der konzessionierten Schifffahrtsunternehmen und vielfältigen Fragen zum Thema Freizeitschifffahrt sowie im Sportbootbereich mit Anfragen, wie bei der Zulassung und Beurteilung neuartiger Wassersportgeräte vorgegangen werden kann. Im Vordergrund stehen für uns immer sicherheitstechnische Aspekte der Geräte und das Gefährdungspotenzial anderer Seebenutzer sowie die Umweltverträglichkeit neuartiger

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