29.06.2012 // Allgemeine News

Bio-Logo «Euro-Blatt»

Seit 1. Juli gültig ...

Ob Schinken aus Spanien, Oliven aus Griechenland oder Bohnen aus Frankreich – seit 1. Juli 2012 gibt es nur noch ein gültiges EU-Bio-Logo.

Das Sternenblatt auf grünem Untergrund, das so genannte «Euro-Blatt», ist dann verbindlich für alle vorverpackten, ökologisch erzeugten Lebensmittel, die in einem EU-Mitgliedsstaat hergestellt werden. Die zweijährige Übergangsfrist für bisherige rundgezackte Bio-Gütesiegel läuft damit aus.

«Wir hoffen, dass das EU-Logo in der weiteren Entwicklung zu einem weithin anerkannten Zeichen für die ökologische Lebensmittelerzeugung in der ganzen EU wird und Verbrauchern Vertrauen gibt, dass die Waren den strengen EU-Vorschriften für den ökologischen Landbau entsprechen», erklärte der EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Dacian Cioloş.

Alle Bio-Produkte wie etwa Bio-Marmelade, Bio-Brot oder Bio-Öl, deren landwirtschaftliche Zutaten zu mindestens 95 Prozent aus Bio-Landwirtschaft stammen, müssen ab 1. Juli 2012 das «Euro-Blatt»-Etikett tragen. Gültigkeit behalten daneben auch die vielfältigen anderen Öko-Siegel etwa von Bioland, Demeter oder Naturland, da sie den Mindestanforderungen der EU-Verordnung für den ökologischen Landbau oder noch strengeren Kriterien entsprechen.

Der deutsche Designstudent Dušan Milenković hat das neue EU-Bio-Logo entworfen. Er gewann 2009 einen von der Kommission ausgerufenen Logo-Wettbewerb, an dem sich über 3400 Kunst- und Designstudenten beteiligten.

Quelle: Europäische Kommission 2012

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