25.01.2021 // New standards and products

CE-Kennzeichnung – der Reisepass für Produkte in Europa

In Europa tragen zahlreiche Produkte aus dem täglichen Leben die CE-Kennzeichnung. Dieses Konformitätszeichen befindet sich auf Produkten im privaten Umfeld, wie z. B. auf Kinderspielzeugen, Brillen und der Bergsportausrüstung. Aber auch im beruflichen Umfeld sind Produkte, wie Maschinen und elektronische Geräte mit dieser Kennzeichnung versehen. Auf Grund der Corona-Situation kennen viele die CE-Kennzeichnung auch von den medizinischen Gesichtsmasken, welche zu den Medizinprodukten gehören. Bei den Gesichtsmasken wird die CE-Kennzeichnung meistens auf der Umverpackung angegeben. Doch was bedeutet diese CE-Kennzeichnung eigentlich?

Bildquelle: ec.europa.eu

Bedeutung der CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung wurde im Jahr 1993 von der Europäischen Union (EU), ehemals Europäische Gemeinschaft (EG), geschaffen. Damit wollte man einerseits den freien Warenverkehr innerhalb von Europa erleichtern und andererseits den Marktteilnehmenden Informationen über die hergestellten oder gehandelten Produkte vermitteln. Die Bedeutung der Buchstabenkombination «CE» ist nicht ganz eindeutig in amtlichen Verordnungen festgelegt. Laut den Europäischen Normungsorganisationen CEN/CENELEC steht die Abkürzung aber für den französischen Begriff «Conformité Européenne», was in Deutsch «Europäische Konformität» bedeutet.

Die CE-Kennzeichnung gibt Auskunft darüber, ob ein Produkt vom Hersteller geprüft wurde und ob es alle EU-weiten Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheits- und Umweltschutz erfüllt. Eine Kennzeichnungspflicht besteht nur dann, wenn das Produkt entsprechenden EU-Vorschriften unterliegt. Produkte, für die keine CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist, dürfen auch nicht gekennzeichnet werden. Wer die CE-Kennzeichnung unberechtigt verwendet und/oder nicht die aktuellen Normen berücksichtigt, kann gebüsst werden. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung auf einem Produkt erklärt der Hersteller eigenverantwortlich die Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen und bestätigt, dass die erforderlichen Prüfungen durchgeführt wurden. Damit darf dieses Produkt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR = EU-Länder und die EFTA-Länder, Island, Norwegen und Liechtenstein) verkauft werden. Es gilt das Prinzip: «Einmal geprüft, überall zugelassen».

CE-Kennzeichnung unterstützt den fairen Wettbewerb
Während die Hersteller für die Konformitätsprüfung und die Anbringung der CE-Kennzeichnung verantwortlich sind, spielen auch Importeure und Händler eine wichtige Rolle. Sie müssen darauf achten, dass nur konforme Produkte mit CE-Kennzeichnung auf den Markt in den EWR gelangen; sofern die Vorschriften dies vorsehen. Auf diese Weise können die Anforderungen bezüglich Sicherheit und Gesundheit gestärkt werden. Zudem entsteht ein fairer Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmenden, da sich alle an dieselben Regeln halten. Wenn Güter in Drittstaaten (ausserhalb des EWR) hergestellt werden, liegt die Verantwortung bei den Importeuren. Sie müssen sicherstellen, dass die Produkte alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen, bevor sie auf den Markt kommen.

Die sechs Schritte zur CE-Kennzeichnung Ihres Produkts
  1. Finden Sie heraus, welche Richtlinien und harmonisierten Normen für Ihr Produkt gelten.
  2. Ermitteln Sie die spezifischen Bedingungen für Ihr Produkt.
  3. Stellen Sie fest, ob eine «benannte Stelle» für ein Konformitätsbewertungsverfahren herangezogen werden muss.
  4. Testen Sie das Produkt und überprüfen Sie seine Konformität.
  5. Stellen Sie die notwendige technische Dokumentation zusammen und halten Sie sie zur Einsicht bereit.
  6. Bringen Sie die CE-Kennzeichnung an Ihrem Produkt an und verfassen Sie die EG-Konformitätserklärung.

CE-Kennzeichnung unterstützt KMU
Die Praxis zeigt, dass es immer wieder zu Missverständnissen bei der Bedeutung und Anerkennung der CE-Kennzeichnung kommt. Aus Unwissenheit werden Produkte mit CE-Kennzeichnung national nochmals von einer offiziellen Stelle untersucht und «zugelassen». Dabei können zahlreiche Produkte vom Hersteller selbst bewertet werden. Diese Möglichkeit ist besonders für KMU von Vorteil. Denn viele verfügen nicht über ausreichende Mittel, um Prüfungen durch externe Stellen vornehmen zu lassen. Aus den EU-Richtlinien geht deutlich hervor, für welche Produkte eine offizielle Konformitätsbewertungsstelle («benannte Stelle») herangezogen werden muss und wann nicht. Eine Auflistung dieser Stellen ist in der NANDO-Datenbank (New Approach Notified and Designated Organisations) zu finden. Auch die Schweiz verfügt über offiziell benannte Konformitätsbewertungsstellen, die in der EU-NANDO-Datenbank gelistet sind.

Harmonisierte Normen – eine zuverlässige Möglichkeit, Konformität zu gewährleisten
Die Europäische Union (EU) nutzt in zunehmendem Masse harmonisierte Europäische Normen (EN) zur Unterstützung einer besseren Regulierung. Obschon diese Normen nicht obligatorisch sind, sind sie doch eng mit den Richtlinien und Verordnungen verbunden. Sie geben die technischen grundlegenden Anforderungen wieder und stellen für den Hersteller eine zuverlässige Möglichkeit dar, um Konformität zu erlangen. Um mit neuen Entwicklungen und Technologien Schritt zu halten, werden diese Normen regelmässig durch die europäischen Normungsorganisationen CEN/CENELEC aktualisiert. Implementieren Hersteller die harmonisierten Normen, gilt in Bezug auf die relevanten EU-Richtlinien eine «Konformitätsvermutung» für das jeweilige Produkt (Quelle: EU-Kommission).

CE-Kennzeichnung in der Schweiz
Die CE-Kennzeichnung wird in der Schweiz grundsätzlich nicht verlangt. Sieht die Schweizer Gesetzgebung allerdings eine Konformitätskennzeichnung vor, wird die CE-Kennzeichnung vom Gesetzgeber in der Schweiz akzeptiert und darf alternativ zum Schweizer Konformitätszeichen angebracht werden. Dies hat den Vorteil, dass man keinen doppelten Aufwand für Prüfungen betreiben muss und Kosten einspart. Ebenso ist man schon gut vorbereitet, wenn man eine spätere Expansion seines Geschäfts plant und seine Waren künftig auch in der EU anbieten möchte. Dann dient die CE-Kennzeichnung sozusagen als Reisepass für das Produkt. Verpflichtend wird die CE-Kennzeichnung hingegen, sobald ein Schweizer Produkt in den europäischen Raum exportiert wird und unter den Geltungsbereich einer EU-Richtlinie fällt, welche die CE-Kennzeichnung vorsieht.

Handelsbeziehungen Schweiz und EU
Das MRA-Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) leistet einen Beitrag zum Abbau wichtiger technischer Handelshemmnisse. Es stellt sicher, dass für Schweizer Hersteller und für schweizerische Konformitätsbewertungsstellen in den vom Abkommen abgedeckten Produktsektoren, auf dem europäischen Markt, möglichst dieselben Marktzutrittsbedingungen gelten, wie für ihre Konkurrenten aus dem EWR. Durch die Funktionsweise der gegenseitigen Anerkennung, wird eine doppelte Konformitätsbewertung vermieden und den Schweizer Herstellern wird ein vereinfachter Zugang zum EU-Binnenmarkt ermöglicht. Das Abkommen deckt wertmässig rund zwei Drittel des Handels mit Industrieerzeugnissen zwischen der Schweiz und der EU ab. Dies entsprach im Jahr 2019 einem Exportvolumen in die EU von über 76 Milliarden Franken (ca. 69 % der Industriegüterexporte in die EU) sowie einem Importvolumen aus der EU von über 74 Milliarden Franken (ca. 61 % der Industriegüterimporte aus der EU).

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