26.04.2017 // General news

Lebensmittelgesetz

Neues Lebensmittelrecht 2017: Das Wichtigste

Mehr Schutz für die Gesundheit und vor Täuschung, weniger Barrieren für den Handel: Dies sind die Kernpunkte des neuen Schweizer Lebensmittelrechts. Es tritt am 1. Mai 2017 in Kraft.

Das Parlament hat am 20. Juni 2014 ein neues Lebensmittelgesetz verabschiedet. In Konsequenz war das Verordnungsrecht grundlegend zu überarbeiten. Dieses wurde neu strukturiert und inhaltlich den Vorgaben des neuen Gesetzes angepasst. Das Revisionspaket umfasst 4 Verordnungen des Bundesrates, 22 Verordnungen des Eidgenössischen Departementes des Innern (EDI) sowie 1 Verordnung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Die Revision hat das Ziel, das schweizerische Recht an dasjenige der EU anzupassen. Dadurch werden bestehende Handelshemmnisse abgebaut und die Errungenschaften der bilateralen Verträge aufrechterhalten. Spezifisch schweizerische Regelungen, z.B. die Pflicht zur Angabe des Produktionslandes von Lebensmitteln oder der Angabe der Herkunft von Zutaten, sollten beibehalten werden. Bürokratische Hürden für Kleinstbetriebe galt es abzubauen und die Innovationskraft der Lebensmittelwirtschaft zu fördern, ohne aber Kompromisse bei der Sicherheit und beim Täuschungsschutz für Konsumentinnen und Konsumenten einzugehen.

Mit der Inkraftsetzung des neuen Lebensmittelgesetzes und dessen Folgeverordnungen ändert sich das schweizerische Lebensmittelrecht von der Konzeption her grundlegend. Bisher waren alle Lebensmittel verboten, die nicht explizit im Verordnungsrecht umschrieben waren. Mit dem revidierten Lebensmittelrecht sind nun Lebensmittel erlaubt, wenn sie sicher sind und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Anstelle der bisherigen Bewilligungsverfahren ist aktuell in verschiedenen Verordnungen die Möglichkeit eines Begehrens um Rechtsetzung vorgesehen. Damit die Lebensmittelsicherheit weiterhin gewährleistet werden kann, werden sowohl in der EU wie auch im neuen schweizerischen Recht neuartige Lebensmittel (sog. «Novel Food») einer Vormarktkontrolle unterstellt.

Die wichtigsten Änderungen bei Lebensmitteln umfassen:

Lebensmittel:

  • Übernahme des Lebensmittelbegriffs und weiterer Definitionen der EU;
  • Neue Deklarationsvorschriften betreffend Nährwert, Allergenen im Offenverkauf und Herkunft von Zutaten bei Lebensmitteln;
  • Einführung eines Prozesshygienekriteriums bei der Geflügelschlachtung;
  • Drei Insektenarten sind als neuartige Lebensmittel, als Ganzes oder zerkleinert zugelassen.


Diese Unterlagen können Sie hier downloaden:


Unter diesem Link erfahren Sie mehr ...

Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, 2017

Your contact person for further information:
Barbara Guder, , Tel: +41 52 224 54 14

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