11.05.2021 // New standards and products

Normenprojekt für die berufsbezogene Eignungsdiagnostik angenommen

von Lea Leibundgut

Nicht nur Anwärterinnen und Anwärter für Kaderstellen, auch Schülerinnen und Schüler kennen sie: die sogenannten Assessments zur Beurteilung der Fähigkeiten und Überprüfung der Eignung für eine ausgeschriebene Kader- oder Ausbildungsstelle. Es gibt jedoch grosse Qualitätsunterschiede in der eignungsdiagnostischen Praxis. Ein standardisiertes Verfahren, das auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht, ist weniger anfällig für kognitive Verzerrungen und Denkfehler.

Adaption deutscher Norm und Einführung Personenzertifikat
Die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) möchte in zwei Schritten die Standardisierung der berufsbezogenen Eignungsdiagnostik vorantreiben.

In einem ersten Schritt soll zusammen mit der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV) die deutsche Norm DIN 33430 Anforderungen an berufsbezogene Eignungsdiagnostik für die Bedürfnisse der Schweizer Anspruchsgruppen adaptiert und als Schweizer Norm (SN) herausgegeben werden. In einem zweiten Schritt plant die FSP die Einführung einer Personenzertifizierung für Fachkräfte der berufsbezogenen Eignungsdiagnostik.

Die SNV und die FSP haben am 20. April 2021 gemeinsam über das in der Zwischenzeit angenommene Normenprojekt informiert. Die aufgezeichneten Präsentationen finden Sie im folgenden Video. Wichtige Punkte aus der Fragerunde sind sinngemäss weiter unten wiedergegeben.

Deutsche Norm fürs Schweizer Normenwerk
Die deutsche Norm DIN 33430 ist eine Dienstleistungsnorm und beschreibt Qualitätskriterien für die berufsbezogene Eignungsdiagnostik. Die Norm richtet sich in erster Linie an Anbieter von Eignungsbeurteilungsdienstleistungen aber auch an Auftraggeber und Personalverantwortliche. Durch die Anwendung der Norm können Fehlentscheidungen sowie daraus folgende negative ökonomische, soziale und individuelle Folgen für Organisationen und weitere Anspruchsgruppen, die auf mangelhaften Eignungsbeurteilungen beruhen, vermieden werden.

Die FSP hat bei der SNV den Antrag gestellt, die DIN 33430 zu adaptieren und ins Schweizer Normenwerk zu übernehmen. Der Antrag wurde nach Konsultation von internen und externen Expertinnen und Experten gutgeheissen. Nun kann der eigentliche Teil der Normenarbeit beginnen. Die Norm wird zusammen mit interessierten Expertinnen und Experten unter der fachlichen Leitung der FSP an die Bedürfnisse der Schweizer Stakeholder angepasst.

Adaption der DIN 33430 im SNV Normengremium
Die eigentliche Adaption auf die Schweizer Verhältnisse wird im nationalen Normengremium INB/NK 3168 Occupational Health and Safety (OHS), unter prozeduraler Anleitung der SNV, stattfinden. Interessierte Anspruchsgruppen können sich über eine SNV-Mitgliedschaft an der Adaption der Norm beteiligen und ihre Sichtweise einbringen. Normen sollen im Konsens der beteiligten Expertinnen und Experten entstehen. Die SNV achtet darauf, dass die Regeln der internationalen Normungsarbeit eingehalten werden und unterstützt die Expertinnen und Experten bei Fragen rund um die Normung. Die fachliche Expertise liefern die mitarbeitenden Expertinnen und Experten.

Wie aus der deutschen Norm eine Schweizer Norm wird
Die Expertinnen und Experten werden über den vorhandenen Inhalt der DIN 33430 diskutieren und ihre Änderungsvorschläge einbringen. Dabei ist es das definierte Ziel, nahe an der DIN 33430 zu bleiben. Das bedeutet, dass der Anwendungsbereich der Norm beibehalten werden soll, es können jedoch Inhalte angepasst, ergänzt oder gestrichen werden.

Hat sich ein Konsens abgezeichnet, wird die Norm in die öffentliche Umfrage gegeben. In dieser Phase steht sie auch interessierten Kreisen ausserhalb des Komitees zur Kommentierung zur Verfügung. Parallel stimmt das Komitee über die Annahme resp. Ablehnung des erarbeiteten Entwurfs ab. Grundvoraussetzung für eine Publikation der Schweizer Norm ist eine zustimmende Mehrheit der stimmberechtigten Komitee-Expertinnen und -Experten.

Die Norm als Grundlage für die Personenzertifizierung der FSP
In der aktuellen Fassung enthält die DIN 33430 überprüfbare Anforderungskriterien an Anbieter von Eignungsbeurteilungsdienstleistungen und ist somit für eine Zertifizierung derer Prozesse/Systeme geeignet.

Die adaptierte und als Schweizer Norm herausgegebene DIN 33430 soll später als Grundlage für eine Personenzertifizierung durch die FSP dienen. In Zusammenarbeit mit Vertreterinnen und Vertretern von Hochschulen, der öffentlichen Hand, Privatwirtschaft und diversen Verbänden/Vereinen legt die FSP die Zulassungskriterien fest und arbeitet ein entsprechendes Prüfungsverfahren aus. Die SNV selbst bietet keine Zertifizierungsdienstleistungen an.

Online-Kick-Off-Meeting am Dienstag, 25. Mai 2021 von 11 Uhr bis 12 Uhr
Die SNV lädt alle interessierte Personen ein, am Kick-Off-Meeting des nationalen Normenprojekts teilzunehmen.

Am Meeting wird das Projekt nochmals durch den FSP und die SNV vorgestellt, zudem erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche weiteren Schritte geplant sind und welche prozeduralen Anforderungen für die Erarbeitung einer Norm gelten.

Registrieren Sie sich hier für das Kick-Off-Meeting, welches am Dienstag, 25. Mai 2021 von 11 Uhr bis 12 Uhr stattfindet.

Fragen und Antworten rund um das Normenprojekt

Wer kann die Norm mitgestalten?
Alle interessierten Expertinnen und Experten können sich über eine Mitgliedschaft bei der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV) im Normengremium INB/NK 3168 registrieren lassen und die Norm mitgestalten. Frau Lea Leibundgut, lea.leibundgut@snv.ch │Tel. +41 52 224 54 21, erklärt Ihnen gerne die genauen Abläufe.

Wieso ist die Mitarbeit an der Adaption der DIN 33430 mit einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft bei der SNV verbunden?
Die Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV) ist keine staatliche Institution, sondern ein privatwirtschaftlicher Verein der kostendeckend arbeiten muss. Mit den Mitgliedschaftsbeiträgen sowie den Erlösen aus den Normenverkäufen finanziert die SNV ihre Tätigkeit als benannte Normenorganisation der Schweiz. Wie in anderen europäischen Ländern gilt in der Schweiz das Prinzip, dass die Normung Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft ist und daher diejenigen, die von Normen profitieren, sich auch an der Erarbeitung und Aufrechterhaltung der Normung beteiligen.

Wie viel kostet die SNV-Mitgliedschaft?
Der Jahresbeitrag wird auf Grundlage der SNV-Beitragsordnung berechnet.
Fordern Sie hier eine kostenlose Offerte für die Mitgliedschaft im INB/NK 3168 an.

Wer wird das geplante Personenzertifikat herausgeben?
Die FSP wird die Kriterien für das Personenzertifikat mit Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen Hand, Privatwirtschaft und diversen Verbänden/Vereinen festlegen und Eignungsdiagnostikerinnen und Eignungsdiagnostiker danach zertifizieren.

Ich möchte an den Kriterien für das Personenzertifikat mitarbeiten, wo kann ich mich melden?
Bitte kontaktieren Sie Frau Annick de Buman, annick.debuman@fsp.psychologie.ch │ Tel. +41 31 388 88 40, für weitere Informationen.

to the news overview

Please calculate 1 plus 9.

All your data will be treated as strictly confidential and will only be used for the purposes of answering your query. For details on how your data will be processed, please refer to our Privacy Statement.

Back to top
Languages available