30.01.2023 // New standards and products

Standardisierte Herkunftsnachweise für Gas und Wasserstoff

von Barbara Guder

Im Dezember 2022 haben die europäischen Normenorganisationen CEN und CENELEC die öffentliche Vernehmlassung des Normen-Entwurfs «prEN 16325 Herkunftsnachweise für Energie» gestartet. Das Dokument legt Anforderungen an Herkunftsnachweise für Wasserstoff, gasförmige Kohlenwasserstoffe, Wärme und Kälte sowie Strom fest. Interessierte Personen können den Normen-Entwurf bis zum 10. Februar 2023 technisch kommentieren und kostenfrei über das SWITEC-Entwurfsportal der Schweizerischen Normen-Vereinigung (SNV) anfordern.

In Europa gibt es eine wachsende Nachfrage nach Energie, die zuverlässig zertifiziert werden kann. Bisher gibt es nur für Strom ein standardisiertes System für Herkunftsnachweise. Dieses verpflichtet die Stromversorger dazu, ihren Endkunden verlässliche Angaben über die Herkunft des von ihnen gelieferten Stroms zur Verfügung zu stellen. Das europäische System für Herkunftsnachweise soll erweitert werden und zukünftig für gasförmige Energieträger sowie Wärme und Kälte gelten. Ein Herkunftsnachweis (HKN, engl. GO oder GoO = Guarantee of Origin) ist ein elektronisches Dokument, welches die Funktion hat, einer Endkundin oder einem Endkunden gegenüber zu dokumentieren, dass ein bestimmter Anteil an Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugt worden ist. Der Zweck eines Systems für Herkunftsnachweise besteht darin, die Merkmale einer bestimmten Megawatt-Stunde (MWh) Energie von der Erzeugung bis zum Verbrauch zu verfolgen und transparent zu machen. Dies geschieht, indem die Energieerzeuger für jede von ihnen erzeugte MWh Energie die Ausstellung eines Herkunftsnachweises beantragen. Die Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung der Herkunftsnachweise erfolgt über ein Herkunftsnachweisregister. Herkunftsnachweise sind ein Instrument der Konsumenteninformation und dienen dem Konsumentenschutz.

Normen-Entwurf prEN 16325 – Herkunftsnachweise für Gas und Wasserstoff
Zurzeit wird die europäische Norm EN 16325 «Herkunftsnachweise für Elektrizität» überarbeitet. Neu wird der Anwendungsbereich des Dokuments erweitert auf «Herkunftsnachweise für Energie» und umfasst neben Strom, Wasserstoff, gasförmige Kohlenwasserstoffe sowie Wärme und Kälte. Die Norm schreibt die massgeblichen Begriffe und Definitionen von Herkunftsnachweisen fest sowie die Anforderungen an deren Registrierung, Ausstellung, Kennzeichnung, Übertragung und Entwertung. Ebenso werden im Dokument Mess- und Auditverfahren geregelt. Der europäische Normen-Entwurf prEN 16325 ist abgestimmt auf die wichtigsten Richtlinien der EU im Energiebereich, insbesondere auf die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2018/2001/EU). Diese definiert in Artikel 19, dass Herkunftsnachweise für erneuerbare Energien den Anforderungen der europäischen Norm EN 16325 entsprechen müssen. Aus diesem Grund ist die revidierte Norm für den Energiehandel in Europa von grosser Bedeutung. CEN wird die neue EN 16325 voraussichtlich im August 2024 veröffentlichen. In der Schweiz wird die europäische Norm als SN EN 16325 in das Schweizer Normenwerk übernommen werden.

Wenn Sie Interesse haben, den Normen-Entwurf prEN 16325 zu kommentieren, können Sie diesen kostenfrei über das SWITEC-Entwurfsportal der Schweizerischen-Normen Vereinigung (SNV) anfordern. Einsendefrist für Kommentare ist der 10. Februar 2023.
> SWITEC-Entwurfsportal

Deutscher Bundestag – Neues Gesetz zu Herkunftsnachweisen für Gas und Wasserstoff
Zum Zeitpunkt der Ausarbeitung des Normen-Entwurfs prEN 16325 gab es keine Vorschrift in Europa, welche die Angabe der Energieherkunft von Gas vorschreibt. Am 1. Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag jedoch einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien beschlossen. Mit dem Gesetz werden laut Bundesregierung Vorgaben des Artikels 19 der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2018/2001/EU) in deutsches Recht umgesetzt. Die anderen EU-Mitgliedsländer werden dem Beispiel folgen, da sie ebenfalls dazu verpflichtet sind, EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wird es damit erstmals ein Gesetz geben, welches Herkunftsnachweise für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien vorschreibt. Der Gesetzesentwurf wurde auch kritisch aufgenommen, insbesondere was die Herkunftsnachweise für Wasserstoff/Erdgas-Gemische (H2NG) betrifft. Der Deutsche Bundesrat beantragte, dass der Artikel 1 (Paragraf 3 Absatz 6 des Herkunftsnachweisregistergesetzes, Drucksache 20/3870) präziser formuliert und der Satz hinzugefügt werden solle: «Dies gilt insbesondere auch, wenn der Wasserstoff zuvor in ein Erdgasnetz eingespeist wurde und anschließend bilanziell entnommen wird.» Dieser Antrag wurde jedoch von der Bundesregierung abgelehnt. Der Wortlaut von Artikel 1 lautet weiterhin: «Herkunftsnachweise für gasförmige Energieträger, die für Wasserstoff ausgestellt wurden, dürfen nur für Lieferungen von Wasserstoff entwertet werden.»

Schweiz – Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV)
In der Schweiz ist seit 2006 die UVEK-Verordnung über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) in Kraft. Diese bezieht sich ausschliesslich auf die Produktionsart und Herkunft von Strom und verpflichtet alle Energieversorgungsunternehmen dazu, ihre Endkundinnen und Endkunden über den gelieferten Strommix zu informieren. Die Schweizer Verordnung ist kompatibel mit der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2018/2001/EU) und erleichtert den internationalen Handel mit Strom aus erneuerbaren Energien.

Quellen:
Deutscher Bundestag | Herkunftsnachweisregister für Gas und Wasserstoff beschlossen
Fedlex – Die Publikationsplatform des Bundesrechts | Neuste Veröffentlichungen

Your contact person for further information:
Barbara Guder, , Tel: +41 52 224 54 14

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