22.10.2015 // General news

Währungscodes

Währung und Bedeutung: ISO-Norm für Währungsabkürzungen in neuem Kleid

Pfund oder Dollar, Kronen oder Franken? Unsere globalisierte Welt würde sich gleich deutlich weniger weltläufig anfühlen, wenn wir uns nicht auf Währungskürzel geeinigt hätten. Die unlängst veröffentlichte Neufassung der ISO-Norm für Währungsabkürzungen soll den Herausforderungen einer sich rasant wandelnden Welt gerecht werden.


Ob im internationalen Börsenhandel oder beim Bezug von Bargeld auf Reisen: Der konsequente Gebrauch genormter Währungsabkürzungen ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass es auf der Welt rund läuft. Die Abkürzungen gemäss ISO 4217 , wie USD für den amerikanischen Dollar oder CHF für den Schweizer Franken, tragen dazu bei, dass keine Verwirrung entsteht, wenn zum Beispiel auf Flugscheinen oder internationalen Bahnfahrkarten Währungsbezeichnungen übersetzt oder Symbole verwendet werden.

Für die Zuweisung und die Verwaltung genormter Währungsabkürzungen ist das von der SIX Interbank Clearing AG im Auftrag des Schweizer ISO-Mitglieds Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV) betriebene «Currency Office» zuständig. Da Letzteres in der Schweiz angesiedelt ist und der Arbeitsgruppenleiter (Convenor) vom «Currency Office» gestellt wird, liegt das Sekretariat für die Arbeitsgruppe «Maintanace Agency», welche die ISO 4217 revidiert, beim Schweizer ISO-Mitglied SNV. Die Arbeitsgruppe ist im ISO/TC 68/SC 7 unter der Leitung der AFNOR, des ISO-Mitglieds in Frankreich angesiedelt. Im Rahmen dieser Neufassung wurden verschiedene Punkte wie die unablässig steigende Anzahl von Anwendungen neuer Währungen und die Effizienzsteigerung angegangen.

Patrice Herzog, der Vorsitzende des ISO/TC 68/SC 7, erklärt:
«Gemäss dieser Neufassung der Norm sind nur noch Anwendungen von Notenbanken oder anderer staatlicher Stellen zulässig, während die Vorgängerversion auch Anwendungen privater Organisationen als akzeptabel bezeichnet hatte.»

«Zudem wurde beschlossen, einige umfangreichere Fragen wie die begrenzte Verfügbarkeit unbesetzter Währungskürzel für neue Währungen einer Ad-hoc-Gruppe zu übertragen.»

Dies bedeutet, dass die Neufassung der Norm nur auf «Staatsgeld» anwendbar ist, also auf Geld, das durch eine staatliche Stelle ausgegeben wird, und keine Abkürzungen mehr enthält, die von privatwirtschaftlichen Unternehmen beantragt wurden, deren Währung nicht als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt werden kann.

In der Kürze liegt bekanntlich die Würze. Deshalb beschränkt sich die Neufassung der Norm nur noch aufs Wesentliche, insbesondere auf die Verfahren zur Festlegung einer Abkürzung. Währungsverzeichnisse und andere Informationen operationeller Art wurden entfernt. Diese sind jedoch weiterhin bei der «Maintenance Agency» erhältlich.

Quelle: ISO News, 2015

Your contact person for further information:
Birgit Kupferschmid, , Tel: +41 52 224 54 18

Diese Norm im SNV Online-Shop bestellen:
ISO 4217 (in englischer Sprache)

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