26.10.2012 // Actualités générales

Bahnbrechende Nanotechnologie

In der Nanotechnologie werden aktuell grosse Fortschritte verzeichnet. Sie hat das Potenzial, umwälzende technologische Durchbrüche zu ermöglichen und das Wirtschaftswachstum wieder anzukurbeln.

Die Kommission ist sich der Bedeutung dieser Technologie bewusst. Deshalb hat sie eine Mitteilung zur zweiten Überprüfung der Rechtsvorschriften zu Nanomaterialien angenommen, in der sie unter anderem ihre Pläne zur Verbesserung der EU-Rechtsvorschriften vorstellt, mit denen für den sicheren Umgang mit Nanomaterialien gesorgt werden soll.

In der Mitteilung wird unterstrichen, dass sich Nanomaterialien hinsichtlich Art und Typen deutlich unterscheiden. Dabei reicht die Bandbreite von Materialien für den täglichen Gebrauch, die seit Jahrzehnten sicher verwendet werden (z.B. in Reifen oder als Rieselhilfe für Lebensmittel) bis zu hochkomplexen Industriewerkstoffen und Tumortherapien. Das Wissen über die gefährlichen Eigenschaften von Nanomaterialien wächst beständig. Weil sich diese Eigenschaften nur schwer verallgemeinern lassen, sind Einzelbewertungen des jeweiligen Risikos angezeigt.

Statt alle Nanomaterialien in einen Topf zu werfen, sollte bei der Risikobewertung also von Fall zu Fall entschieden werden, wobei Strategien angewendet werden sollten, die auf Indizien für potenzielle Risiken bezogen auf Exposition oder Gefährdung beruhen. Die heutige Mitteilung wurde gemeinsam von den Kommissionsmitgliedern Antonio Tajani, Janez Potočnik, John Dalli und Máire Geoghegan-Quinn vorgestellt.

Nanomaterialien erfordern eine Risikobewertung
Ausgehend vom jetzigen Kenntnisstand und den Gutachten der Wissenschaftlichen Ausschüsse und Beratungsgremien der EU sowie unabhängiger Risikobewerter kann festgestellt werden, dass Nanomaterialien normalen Chemikalien/Stoffen insofern ähneln, als sich unter ihnen toxische und nicht toxische befinden. Mögliche Risiken sind mit bestimmten Nanomaterialien und spezifischen Verwendungsarten verbunden. Daher erfordern Nanomaterialien eine Risikobewertung, die fallweise und auf der Grundlage belastbarer Informationen erfolgen muss. Derzeit verfügbare Methoden der Risikobewertung können angewandt werden, auch wenn bestimmte Aspekte der Risikobewertung noch einer Weiterentwicklung bedürfen.

Die grössten Herausforderungen stellen sich in den folgenden Bereichen:

  • Entwicklung validierter Methoden und Instrumente für den Nachweis, die Beschreibung und die Analyse
  • Vervollständigung von Informationen über von Nanomaterialien ausgehende Gefahren
  • Entwicklung von Methoden für die Bewertung der Exposition gegenüber Nanomaterialien.


Die jüngste Definition von Nanomaterialien wird in die EU-Rechtsvorschriften übernommen, wo dies zweckmässig erscheint. Die Kommission arbeitet derzeit an Methoden für den Nachweis, die Messung und die Überwachung von Nanomaterialien sowie an deren Validierung, um eine ordnungsgemässe Umsetzung der Definition zu gewährleisten.

REACH ist der beste Rahmen für das Risikomanagement von Nanomaterialien
Im Allgemeinen ist die Kommission auch weiterhin davon überzeugt, dass REACH den bestmöglichen Rahmen für das Risikomanagement von Nanomaterialien bereithält, wenn diese als Stoffe oder Gemische vorliegen; jedoch haben sich spezifischere Vorschriften für Nanomaterialien innerhalb dieses Rahmens als notwendig erwiesen. Die Kommission plant Änderungen in einigen der Anhänge von REACH und sie empfiehlt der ECHA, die Anleitung für Registrierungen nach dem Jahr 2013 weiterzuentwickeln.

Nächste Schritte
Um Informationen über Nanomaterialien leichter zugänglich zu machen, wird die Kommission eine Web-Plattform einrichten, die Hinweise auf alle verfügbaren einschlägigen Informationsquellen enthält, darunter auch nationale oder branchenbezogene Register. Parallel dazu wird die Kommission eine Folgenabschätzung einleiten, um die am besten geeigneten Mittel für eine verbesserte Transparenz zu ermitteln und zu entwickeln und die Regulierungsaufsicht zu gewährleisten; in diesem Zusammenhang wird auch genau analysiert, welche Daten hierzu erhoben werden müssen. In dieser Analyse werden auch jene Nanomaterialien berücksichtigt, die derzeit nicht in den Anwendungsbereich geltender Vorschriften zur Meldung, Registrierung oder Zulassung fallen.

Hintergrund
Nanomaterialien sind Materialien, die aufgrund ihrer kleinen Partikelgröße häufig spezifische Eigenschaften haben. Der weltweit auf den Markt gebrachte Menge an Nanomaterialien wird auf 11 Mio. Tonnen geschätzt; ihr Marktwert liegt bei 20 Mrd. EUR. Die Zahl der unmittelbar in der Nanotechnologie Beschäftigten in Europa wird derzeit auf 300 000 bis 400 000 geschätzt. Der Sektor wird nach wie vor von Materialien dominiert, die schon seit Jahrzehnten verwendet werden, z. B. Industrieruss (hauptsächlich in Reifen) oder synthetisches amorphes Siliciumdioxid (in einer Vielzahl von Anwendungen, z. B. in Reifen, als Polymer-Füllstoff, aber auch in Zahnpasta oder als Rieselhilfen, die das Verklumpen von Lebensmitteln in Pulverform verhindern).

In den letzten Jahren wurden viele neue Anwendungen für Nanomaterialien entwickelt. Dazu gehören eine Reihe von Verbraucherprodukten, etwa UV-Filter in Sonnencreme und geruchshemmende Textilien. Es gibt aber auch viele medizinische und technische Anwendungen, beispielsweise in der Tumorbehandlung, in Lithium-Ionen-Akkumulatoren für Elektroautos oder Sonnenkollektoren. Diese Anwendungen haben das Potenzial, wichtige technologische Durchbrüche zu ermöglichen; die Nanotechnologie gilt deshalb als Schlüsseltechnologie. Das Marktvolumen von auf Nanotechnologie basierenden Produkten wird voraussichtlich von 200 Mrd. EUR im Jahr 2009 auf 2 Bio. EUR im Jahr 2015 steigen.

Nanomaterialien haben viele Vorteile – sie reichen von lebensrettenden Anwendungen in der Medizin über ihre Funktion als Innnovationsgeneratoren bis hin zur simplen Verbesserung von Verbraucherprodukten. Genauso unterschiedlich sind die Bedenken, die sie hervorrufen – die Spanne reicht von keinerlei Bedenken aufgrund ihrer gefährlichen Eigenschaften und der Exposition von Arbeitnehmern, Verbrauchern und Umwelt bis hin zu potenziellen Risiken, bei denen Handlungsbedarf besteht. Die Europäische Union verfügt über die Mittel, diese Probleme zielgerichtet anzugehen.

Weitere Informationen
Mitteilung zur zweiten Überprüfung der Rechtsvorschriften zu Nanomaterialien und Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen:


Quelle: Europäische Kommission, Oktober 2012

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