22.07.2018 // Actualités générales

switec.info - DAS Webportal für technische Vorschriften

Sollen im Ausland oder in der Schweiz technische Vorschriften erlassen oder geändert werden, so sind gemäss internationalen Übereinkommen die WTO-Mitglieder zu informieren.

Technische Vorschriften in der Vernehmlassung
Um Produkte im In- und Ausland auf den Markt zu bringen, sind gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Beispielsweise haben Lebensmittel auf der Verpackung Informationen zum Produkt zu enthalten, Elektrogeräte elektromagnetische Kompatibilität aufzuweisen oder Fahrzeuge Abgasgrenzwerte einzuhalten. Solche rechtsverbindlichen Regeln werden «technische Vorschriften» genannt.

Notifikationen und ihre Bedeutung
Werden im Ausland oder in der Schweiz technische Vorschriften erlassen oder geändert, so sind gemäss internationalen Übereinkommen die WTO-Mitglieder zu informieren. Diese Meldung wird als «Notifikation» bezeichnet. Dank der Notifikation können allfällige technische Handelshemmnisse frühzeitig erkannt und vermieden werden. Darüber hinaus stellen ausländische Notifikationen eine wertvolle Informationsquelle für die Schweizer Exportwirtschaft über bevorstehende technische Vorschriften auf ausländischen Märkten dar.

Webportal switec.info
Im Auftrag des Bundes publiziert switec (Schweizerisches Informationszentrum für technische Regeln) alle aktuellen Entwürfe von technischen Vorschriften aus dem In- und Ausland auf einer übersichtlichen Website: www.switec.info/de/notifikationen

Folgende Features bietet die modern und benutzerfreundlich gestaltete Website:

  • Sie können sich registrieren und ein persönliches Abonnement definieren. So werden Sie regelmässig per E-Mail über neue Notifikationen aus Ihrem Tätigkeitsbereich informiert.
  • Bei den meisten Notifikationen sind die Volltexte hinterlegt.
  • Neu wird auch die zutreffende Klassifizierungsnummer vermerkt (z.B. Zolltarif).
  • Die aktuellsten Meldungen finden sich in einer klaren Übersicht.
  • Detaillierte Informationen lassen sich mit einem Klick aufrufen.


Profitieren Sie von der kostenlosen Dienstleistung der SNV

Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein Entwurf internationalen Verpflichtungen zu widersprechen droht, können Sie eine Stellungnahme ans Staatssekretariat für Wirtschaft SECO richten.

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